pflegeberatung

Auf der Suche nach Betreuung aus Polen

Kurzzeitpflege, also vorübergehende stationäre Pflege für einen Pflegebedürftigen mit Pflegeeinstufung, wird aktuell, wenn sich durch akute Erkrankung oder vorübergehende Verschlechterung der chronischen Erkrankung ein Bedarf hierfür ergibt.

Nicht selten reicht aber der Zeitraum von vier Wochen nicht aus, um den Gesundheitszustand wieder ausreichend zu stabilisieren oder aber der Zustand ist zwar wieder stabil, aber auf einem niedrigeren Niveau als zuvor. Hier sei auf das Recht der Verhinderungspflege und die Zusatzbeträge für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz verwiesen.

Mit diesen Mitteln ließe sich ein weiterer Monat Rundum-Pflege bezahlen. Allerdings bliebe dann keine Reserve für weitere Bedarfssituationen.

Die Verhinderungspflege kann aber auch tage- oder stundenweise abgerechnet werden. Steht die pflegebedürftige Person allein, dann wäre die Betreuung durch einen mobilen Dienst, der täglich für kurze Zeit nach dem Rechten schaut, eine mögliche Lösung. Übernimmt ein Verwandter die Pflege, dann wäre es sinnvoll, die Verhinderungspflege so zu planen, dass ein Teilbetrag für regelmäßige Ruhetage für die pflegende Person aufgewandt wird, dass aber für eine erneute Kurzzeitpflege oder eine 24-Stunden-Pflege zu Hause Geld übrig bleibt.

Heute gibt es sehr gute Agenturen für Pflegekräfte, die Pflege im häuslichen Bereich anbieten, auch aus dem benachbarten Ausland, zum Beispiel aus Polen. Die Qualifikationen stimmen und die Pflegeleistung ist fachlich und mitmenschlich im Allgemeinen sehr gut. Und selbst die 24- Stunden-Pflege ist durch den bewilligten Pflegesatz und eine eventuelle moderate Zuzahlung für weitere Monate tragbar.